Nachdem im neuen Mitgliederforum weiterhin nicht den Tatsachen entsprechend informiert wurde, gebe ich hier den  ohne vorherige Anhörung gefassten Beschluss des Vorstandes des Akita Club e. V. zur Zwingerschließung bekannt, gegen den ich auch geklagt und gewonnen habe.

 

Die Berufung des Akita Club e. V. vor dem OLG wurden im übrigen abgewiesen.

 

An keiner Stelle in diesem Beschluß steht, dass mein Zwinger wegen der Weigerung einer Zwingerbesichtigung geschlossen worden ist.

Für die im Beschluss des Vorstandes benannten Gründe sind weder in den Mindesthaltungsbedingungen des Akita Club e. V. noch im Tierschutzgesetz auch nur im Ansatz irgendwelche Vorschriften zu finden.

 

Das Landgericht hat nicht umsonst geschrieben: "Was die inhaltliche Entscheidung angeht, so kommt es hierauf in Anbetracht der Verfahrensmängel nicht an, aber auch diese ist aus Sicht der Kammer bedenklich."